Beistandschaften (Mandatsführung)

Erwachsenenschutz

Wir führen Beistandschaften im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Unsere Dienstleistungen erbringen wir in enger Abstimmung und nach Massgabe der individuellen Bedürfnisse der betreffenden Person. Durch die langjährige Praxiserfahrung und das spezifische juristische Fachwissen sind wir vor allem auf Beistandschaften mit komplexen Fragestellungen spezialisiert. Dabei sehen wir unsere Aufgabe in der Analyse der sich stellenden Herausforderungen und der Entwicklung eines differenzierten Handlungsplans, u.U. unter Beiziehung externer Fachpersonen. Dabei können wir uns auf ein breites, interdisziplinäres Netzwerk abstützen.

Kindesschutz

Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Mandate, der vielfältigen Fachbereiche, der unterschiedlichen Netzwerkpartner:innen  sowie auch aufgrund allgemeiner (insb. auch psychosozialen) Belastungen wird von der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) empfohlen, die Mandatsführung des Kindes- und des Erwachsenenschutzes spezialisiert und getrennt zu führen (vgl. hierzu Empfehlungen der KOKES). 

Um die hohe Anforderung an Kindesschutzmandate zu erfüllen, haben wir uns dazu entschieden, eine eigene Abteilung für Kindesschutzmandate aufzubauen, die personell und organisatorisch vom Erwachsenenschutz getrennt ist.

Aktuell bieten wir (noch) keine Mandatsführung im Kindesschutz an. Gerne informieren wir Sie, sobald wir Beistandschaften im Kindesschutz übernehmen.