Interventionen im Kindesschutz

Ausgangslage und Zeitpunkt

Elternkonflikte bilden die Ausgangslage für die kindorientierte Elternberatung und für die Mediation: Uneinigkeit zwischen den Eltern bei Kinderbelangen, insbesondere betreffend den persönlichen Verkehr, die Obhut und die Kommunikation im Rahmen der elterlichen Sorge sowie Beziehungsprobleme der Eltern während oder nach einer Trennung mit Auswirkungen auf die Kinder.

  • Freiwillige kindorientierte Elternberatung oder Mediation – vor der Verfahrenseröffnung im Sinne einer subsidiären Unterstützung. Die KESB kann dies den Eltern beratend empfehlen.
  • Kindorientierte Elternberatung oder Mediation nach Aufforderung – gemäss Art. 314 Abs. 2 ZGB; das Verfahren wird währenddessen sistiert.
  • Angeordnete kindorientierte Elternberatung oder Mediation – gemäss Art. 307 ZGB im Sinne einer Kindesschutzmassnahme anstelle oder parallel zu weiteren Kindesschutzmassnahmen.

Kindorientierte Elternberatung

Die kindorientierte Elternberatung hat das Ziel, die Eltern zu befähigen, eigenverantwortlich die wichtigsten Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen. Das Wohl und die Interessen der Kinder stehen im Zentrum. Die Fachperson strukturiert das Gespräch und unterstützt die Eltern beratend. Ziel ist eine Vereinbarung, welche die Eltern unterzeichnen. Diese wird der Behörde zugestellt. Die Fachperson berichtet der Behörde über den Verlauf der Beratung und über deren Inhalte. 

Mediation

Mediation bezeichnet eine definierte Gesprächsstruktur zur Vermittlung in Konflikten. Der Fokus liegt auf der Kommunikation und der Kooperation der Eltern zum Wohl des Kindes. Die Fachperson ist unabhängig, allparteilich und stellt die Gesprächsstruktur zur Verfügung. Die Eltern sind für die Inhalte und die Lösungsfindung verantwortlich. Es wird ein Perspektivenwechsel und elterlicher Konsens angestrebt. Ziel ist eine Vereinbarung. Diese wird der Behörde zugestellt. Die Fachperson informiert die Behörde über Erfolg oder vorzeitige Beendigung der Mediation.

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