Erwachsenenschutz
Im Auftrag von Erwachsenenschutzbehörden (KESB) tätigen wir fundierte Abklärungen im Erwachsenenschutz. Ausgehend von der Meldung an die KESB, klären wir die individuelle Situation der betreffenden Person umfassend ab und stehen dabei in engem Austausch mit der betreffenden Person und der zuständigen Behörde. Unsere Abklärungsergebnisse stellen wir in Form eines übersichtlichen Berichtes zuhanden der zuständigen Behörde zur Verfügung. Der Bericht enthält aus den Abklärungsergebnissen resultierende Anträge an die zuständige Behörde.
Wir stehen für eine transparente und offene Kommunikation und respektieren das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung.
Kindesschutz
Im Auftrag von Kindesschutzbehörden (KESB) tätigen wir fundierte Abklärungen im Kindesschutz. Wir orientieren uns dabei am Berner und Luzerner Abklärungssinstrument zum Kindesschutz. Im Zentrum steht die Abklärung einer allfälligen Gefährdung des Kindes- oder Jugendlichenwohles. Wir beziehen das gesamte Familiensystem in die Abklärung mit ein.
Unsere Abklärungsergebnisse stellen wir in Form eines übersichtlichen Berichtes zuhanden der zuständigen Behörde zur Verfügung. Der Bericht enthält aus den Abklärungsergebnissen resultierende Anträge an die zuständige Behörde.
Wir arbeiten bei Abklärungen im Kindesschutz konsequent nach dem Vieraugenprinzip, um fachliche Qualität, Objektivität und verfahrensrechtliche Sorgfalt sicherzustellen. Dieses Vorgehen reduziert Subjektivitätsrisiken, erhöht die Nachvollziehbarkeit der Einschätzungen und stärkt die Rechtssicherheit der behördlichen Entscheide. Konkret wird das Vieraugenprinzip bei uns in Form einer fachlichen Zweitbeurteilung umgesetzt, bei der eine zweite qualifizierte Fachperson Vorgehen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen prüft und mitverantwortet.
